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Gemeinsame Agrarpolitik und EU-Agrarausgaben

Seit über 60 Jahren stellt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einen der wichtigsten und bedeutsamsten Politikbereiche der Europäischen Union (EU) dar. Deshalb wird seit jeher ein großer Teil des EU-Haushalts für diesen Bereich verwendet. Mit den Agrarreformen der vergangenen Jahre sind die Landwirtschaftsausgaben weniger stark gestiegen als die übrigen EU-Ausgaben. Im Ergebnis ist der Anteil der Landwirtschaftsausgaben an den EU-Ausgaben stetig zurückgegangen.

Kernziele der GAP sind eine marktorientierte Förderung der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der Stärkung der Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe sowie eine innovative und wachstumsorientierte Politik zur ländlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der Ziele des Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutzes. Die Förderung erfolgt aus zwei EU-Agrarfonds, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, auch als 1. Säule der GAP bezeichnet) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, auch als 2. Säule der GAP bezeichnet).

Die 1. Säule umfasst die Direktzahlungen für die landwirtschaftlichen Betriebe und Regelungen zu den Agrarmärkten. Die 2. Säule fördert die Entwicklung des ländlichen Raums. Ohne die GAP stünden die Landwirtschaft und viele ländliche Gebiete in Deutschland vor noch größeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen, als es heute der Fall ist.

Land- und Forstwirtschaft erbringen neben der Erzeugung von gesunden und vielfältigen Lebensmitteln und der Produktion und Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen eine Vielzahl von Leistungen für die Gesellschaft. Land- und Forstwirtinnen und -wirte übernehmen als hauptsächliche Landnutzer und -nutzerinnen eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Natur und Umwelt. Sie bewirtschaften und pflegen einen Großteil der Landesfläche, erhalten die Infrastruktur im ländlichen Raum und prägen das soziale Gefüge in den Dörfern.

Land- und Forstwirtinnen und -wirte gewährleisten

  • eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung von ca. 80 % der Staatsfläche,
  • die sichere Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln,
  • eine flächendeckende Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kultur-, Natur- und Erholungslandschaften,
  • die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und die Bereitstellung erneuerbarer Energien, insbesondere aus Biomasse,
  • den Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder,
  • den Erhalt der biologischen Vielfalt und
  • die Sicherung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch in den ihr vor- und nachgelagerten Bereichen.

Diese vielfältigen Leistungen können in ihrem vollen Umfang nur mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erbracht werden. Durch regelmäßige und risikoorientierte Kontrollen stellen Bund und Länder sicher, dass entsprechende Gegenleistungen für die öffentlichen Mittel erbracht werden.

Direktzahlungen

Die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber wurden ursprünglich als Teilausgleich für die Absenkung der Stützpreise für wichtige heimische Agrarerzeugnisse eingeführt, um den landwirtschaftlichen Betrieben auch weiterhin eine angemessene Einkommensbasis zu sichern. Die Förderung der Landwirtschaft wurde dadurch schrittweise von der produktbezogenen Preisstützung auf von der Produktion entkoppelte direkte Zahlungen an die Betriebsinhaber verlagert.

Das System der Direktzahlungen wurde mit der Agrarreform von 2005 grundlegend umgestaltet. Während die Beihilfen bis dahin an die Erzeugung bestimmter Agrarprodukte gebunden waren, werden in Deutschland die Direktzahlungen heute vollständig unabhängig von Art und Umfang der landwirtschaftlichen Produktion gewährt („Entkopplung“). Dadurch wurden Anreize zur Überschussproduktion beseitigt. Die Landwirte und Landwirtinnen können ihre Betriebe flexibel und entsprechend der betrieblichen Vermarktungsmöglichkeiten ausrichten. Weiterhin haben die Direktzahlungen durch die Entkopplung keinen handelsverzerrenden Einfluss auf die Preise und die Produktion in anderen Staaten der Welt, insbesondere in Entwicklungsländern. Auch die Anpassung an standortgerechtere und umweltverträglichere Bewirtschaftungsweisen wird durch diese Umgestaltung des Fördersystems erleichtert. Bei der früheren Stützung des Preisniveaus und auch im System der gekoppelten Direktzahlungen profitierten insbesondere Regionen mit hohen Erträgen und Erzeuger und Erzeugerinnen von Produkten mit hoher Stützung. Um diese Effekte abzumildern und die Mittel gerechter zu verteilen, fand in Deutschland eine schrittweise Umverteilung statt, an deren Ende seit dem Jahr 2019 im Ergebnis eine bundesweit einheitliche Förderung berechnet je Hektar beihilfefähiger Fläche (Ackerland, Dauergrünland und Dauerkulturen) steht.

Im Jahr 2013 wurde eine weitere grundlegende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen. Infolge dieser Reform wurde die bis einschließlich 2014 gewährte Betriebsprämie durch ein ab 2015 geltendes System von Direktzahlungen bestehend aus Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie und ggf. Junglandwirteprämie ersetzt. Die Umverteilungsprämie dient dazu, kleine und mittlere Betriebe besser zu fördern.

Die Direktzahlungen sind unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher Auflagen gebunden (sog. „Cross-Compliance-Instrument“). Dazu zählen zahlreiche schon bestehende EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, wie z. B. Vorgaben zur Erosionsvermeidung und zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. Die Einhaltung der Auflagen wird laufend überprüft und Verstöße werden sanktioniert. Für nicht für die Produktion genutzte landwirtschaftliche Flächen sind Begrünungsmaßnahmen zwingend erforderlich. Die Beseitigung von bestimmten Landschaftselementen - wie zum Beispiel Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen - ist selbst dann nicht zulässig, wenn ihre Beseitigung für den Landwirt eine wesentlich rentablere Produktion ermöglichen würde. Durch den Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsmöglichkeit für Flora und Fauna in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen verbunden mit Cross-Compliance so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte.

Agrarmarktmaßnahmen

Im Zuge der fortschreitenden Liberalisierung der Agrarmärkte hat sich die Bedeutung der EU-Agrarmarktmaßnahmen erheblich verringert. Sie haben mittlerweile überwiegend den Charakter eines so genannten „Sicherheitsnetzes“ für den Fall von außergewöhnlichen Marktstörungen. Mit dem Sicherheitsnetz kann z. B. auf extreme Marktpreisschwankungen reagiert werden, ohne dass ständige Eingriffe auf den Märkten nötig sind. Ferner können Krisenmaßnahmen beschlossen werden, um z. B. gegen drohende Marktstörungen vorzugehen, die insbesondere durch erhebliche Preissteigerungen oder –rückgänge hervorgerufen werden.

In diesem Rahmen kommt den Marktmaßnahmen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nach wie vor eine wichtige Bedeutung zu. Sie tragen dazu bei, die Agrarmärkte in der EU zu stabilisieren und dadurch eine kontinuierliche Versorgung der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Daneben helfen sie gemeinsam mit den Direktzahlungen den Landwirtinnen und -wirten ein kalkulierbares Einkommen zu sichern. Als Konsequenz der Liberalisierung müssen sich Landwirtinnen und -wirte und Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch auf stärkere Markt- und Preisschwankungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln einstellen.

Die Zahlungen für Marktstützungsmaßnahmen erhalten neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Unternehmen des Handels und der Ernährungswirtschaft.

Mit einigen Maßnahmen werden zudem auch ernährungspolitische Ziele verfolgt, z. B. den Beihilfen für Schulmilch und Schulobst und -gemüse. Bei anderen stehen strukturverbessernde Maßnahmen und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, wie bei den Stützungsmaßnahmen im Weinsektor, oder die Marktstabilisierung im Vordergrund, wie z. B. bei der Intervention und der Beihilfe für die private Lagerhaltung.

Zu den marktstützenden Instrumenten gehören in erster Linie folgende Maßnahmen:

  • Öffentliche Intervention
  • Beihilfen für die private Lagerhaltung
  • EU-Absatzförderprogramm
  • EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte
  • Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor
  • Stützungsmaßnahmen im Weinsektor
  • Beihilfen im Bienenzuchtsektor
  • Außergewöhnliche Maßnahmen z.B. gegen drohende Marktstörungen

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Agrarmarktmaßnahmen finden Sie bei der Suche nach Agrarzahlungen. Sobald ein Empfänger für eine bestimmte Maßnahme Zahlungen erhalten hat, wird dort eine Beschreibung der Maßnahme eingeblendet.

Förderung des ländlichen Raums

Die Entwicklung und Stärkung des ländlichen Raums sehen EU und Mitgliedstaaten als ein zentrales Aufgabenfeld. Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wird - mit nationalen Kofinanzierungsmitteln (Bund, Länder, Kommunen) - ein breites Spektrum an Entwicklungsmaßnahmen gefördert, die dem gesamten ländlichen Raum und der dort ansässigen Bevölkerung zu Gute kommen.

Die Fördermaßnahmen richten sich nicht nur an Land- und Forstwirtinnen und -wirte, sondern auch an viele andere Akteure im ländlichen Raum (z. B. Kommunen, lebensmittelverarbeitende Betriebe). Nähere Einzelheiten, insbesondere die Angebote der einzelnen Länder, können Sie auf http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de einsehen.

Der weitaus größte Teil der ELER-Mittel in Deutschland fließt in folgende Förderbereiche:

  • Ausgleichszulage für naturbedingt benachteiligte Gebiete
  • Agrarinvestitionsförderung
  • Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung
  • Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Förderung des ökologischen Landbaus und besonders tiergerechte Haltung
  • Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
  • Integrierte Ländliche Entwicklung
  • Leader
  • Küsten- und Hochwasserschutz
  • Waldumwelt- und andere Forstmaßnahmen

Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Fördermaßnahmen für den ländlichen Raum finden Sie bei der Suche nach Agrarzahlungen. Sobald ein Empfänger für eine bestimmte Maßnahme Zahlungen erhalten hat, wird dort eine Beschreibung der Maßnahme eingeblendet.

© Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung