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Dieses Internetportal enthält Informationen zu Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union.

Die europäische Landwirtschaft und die europäische Fischerei werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik gefördert, damit sie ihre vielfältigen, auch über die Nahrungsmittel- und Rohstoffproduktion hinausgehenden Aufgaben für die Gesellschaft unter Weltmarktbedingungen erfüllen können.

Die Veröffentlichung von Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik ist eine von mehreren Maßnahmen im Rahmen der Transparenzinitiative der EU mit dem Ziel,

  • die Verwendung finanzieller Mittel für jeden Bürger nachvollziehbarer zu machen,
  • die finanziellen Interessen der Union besser zu schützen und
  • die Leistungen der Begünstigten bei der Bereitstellung von öffentlichen Gütern hervorzuheben.

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2013 wurden die Bestimmungen zur Veröffentlichung von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds grundlegend geändert. Die Anwendung der ursprünglich für die Förderperiode 2014 – 2020 vorgesehenen Bestimmungen wurden bis zum Jahr 2022 verlängert. Einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und die wesentlichen Bestimmungen zur Veröffentlichung von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds finden Sie hier.

Auch die Gemeinsame Fischereipolitik wurde 2013 reformiert. Einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und die wesentlichen Bestimmungen zur Veröffentlichung von Zahlungen aus dem EU-Fischereifonds finden Sie hier.

Wenn Sie sich für die Zahlungen aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) interessieren, klicken Sie bitte hier. Für Informationen zu den Zahlungen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) klicken Sie bitte hier.

Alle Erläuterungen zu den veröffentlichten Zahlungen der EU-Haushaltsjahre 2021 und 2022 beziehen sich auf die Regelungen, die zum Zeitpunkt der Zahlungen gültig waren. Informationen zur Förderung ab dem 01.01.2023 über den deutschen GAP-Strategieplan finden Sie hier.

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