1. Startseite |
  2. EU-Agrarfonds |
  3. Suche |
  4. Informationen zur Maßnahme

Empfänger EU-Agrarfonds – Informationen zur Maßnahme

EGFL: Maßnahmen zur Stützung der Agrarmärkte

Als befristete EU-Maßnahme wurde diese Sonderbeihilfe in Deutschland im EU-Haushaltsjahr 2016 als Liquiditätsbeihilfe zur Unterstützung von Milch und Fleisch produzierenden Landwirten ausgestaltet. Ziel der Maßnahme war es, Landwirte, die aufgrund der angespannten Marktlage in Liquiditätsengpässe geraten waren, von ihren Kreditkosten zu entlasten. Antragsberechtigt waren Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität ein Darlehen aufgenommen hatten und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19 Prozent nachweisen konnten.

Es folgte das zweite EU-Hilfspaket zur Stabilisierung der Agrarmärkte. Mit diesem Paket wurden im EU-Haushaltsjahr 2017 Mittel für die folgenden zwei befristeten Maßnahmen zur Verfügung gestellt:

1. EU-Milchmengenverringerungsprogramm (gemäß Verordnung (EU) 2016/1612): Freiwillige Verringerung der Lieferung von Kuhmilch. Nach Maßgabe dieser Regelungen wurde Milcherzeugern bei Reduzierung der Milchlieferung an Erstkäufer für einen Zeitraum von drei Monaten gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum eine Beihilfe gewährt. Die Gewährung der Beihilfe erfolgte in zwei Antragsrunden. Ziel der Maßnahme ist ein Beitrag zur Einstellung eines neuen Markt-Gleichgewichts im Sektor Milch und Milcherzeugnisse.

2. Envelope-Maßnahme mit Aufstockung durch Bundesmittel (gemäß Verordnung (EU) 2016/1613): Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Milcherzeuger und Landwirte in anderen Tierhaltungssektoren. Diese Maßnahme ist in Deutschland zur Unterstützung der am stärksten von der schwierigen Marktlage betroffenen Milcherzeuger durch Minderung der wirtschaftlichen Folgen der Marktstörung umgesetzt worden. Nach Maßgabe dieser Regelungen wurde Milcherzeugern bei Nichterhöhung der Mengen in der Milchanlieferung eine Beihilfe gewährt.

Zurück zur Suche

© Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung