Empfänger EU-Agrarfonds – Informationen zur Maßnahme
ELER: Natur- und Gewässerschutz
Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme dient dem Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten, die den Landbewirtschaftern durch die Umsetzung von Auflagen und Verpflichtungen aus der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie entstehen. Mit diesem Ausgleich werden die Erhaltung der Kulturlandschaft und zugleich die Bewirtschaftung dieser besonders sensiblen Gebiete unterstützt.