Empfänger EU-Agrarfonds – Informationen zur Maßnahme
EGFL: Öffentliche Intervention
Im Rahmen der Intervention werden bestimmte lagerfähige Erzeugnisse (z. B. Getreide, Butter, Magermilchpulver) von der Interventionsstelle angekauft, gelagert und wiederverkauft, sobald die Agrarmärkte es zulassen. Diese Maßnahme dient in erster Linie der Stabilisierung des Binnenmarktes und der Stützung der Erzeugerpreise bei ungünstiger Marktlage. Bei den hierzu ausgewiesenen Zahlungen handelt es sich um die Bezahlung für gelieferte Waren an die Verkäufer der Erzeugnisse, die vertragsgemäße Vergütung erbrachter Lagerleistungen oder den Verkaufserlös, der vom Käufer der Ware geleistet wurde. Die Lagerung wird von gewerblichen Lagerhaltern als Dienstleistung auf der Grundlage von Verträgen erbracht, die im Wege öffentlicher Vergabeverfahren abgeschlossen werden.