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Hintergrund der Veröffentlichung

Warum werden Informationen über die Empfänger von EU-Zahlungen veröffentlicht?

Die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Zahlungen ist eine von mehreren Maßnahmen im Rahmen der sog. Transparenzinitiative, mit der in der Europäischen Union versucht wird,

  • politische Entscheidungsprozesse transparenter zu gestalten,
  • die Verwendung finanzieller Mittel für jeden Bürger nachvollziehbar zu machen
  • und damit u. a. den Anforderungen des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments zu genügen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung?

Die Veröffentlichung von Informationen über Zahlungsempfänger in der EU erfolgt für alle Mitgliedstaaten nach einheitlichen Mindestvorgaben. Rechtliche Grundlagen für die Veröffentlichung sind

  • die im Jahre 2006 angenommene neue Haushaltsordnung der EU. Mit ihr wurde beschlossen, dass die Mitgliedstaaten Verzeichnisse über alle Empfänger jeglicher Form von Zahlungen veröffentlichen müssen;
  • speziell für die EU-Agrarfonds die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik und Verordnung (EG) Nr. 259/2008 der Kommission vom 18. März 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER);
  • Verordnung (EU) Nr. 410/2011 der Kommission vom 27.04.2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 259/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER);
  • speziell für den EU-Fischereifonds: Artikel 30 und 31 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 der Kommission vom 26. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds (EFF).

Mit dem Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 2010 zum „Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten – Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Agrarbeihilfen – Gültigkeit der Unionsrechtsvorschriften, die diese Veröffentlichung vorsehen und deren Modalitäten festlegen – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 7 und 8 – Richtlinie 95/46/EG – Auslegung der Art. 18 und 20“ in den verbundenen Rechtssachen C 92/09 und C 93/09 wurde die Verordnung (EG) Nr. 259/2008 in Teilen für ungültig erklärt. Diese Verordnung wurde daraufhin von der Kommission geändert mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2011.

Mit dem Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei (Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz – AFIG) und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung wurden diese EU-Vorschriften in Deutschland national umgesetzt.

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