Informationen zur Barrierefreiheit
Bei diesem Internetauftritt sind die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) in einem hohen Grad umgesetzt worden.
Gesetzliche Grundlage
Seit dem 1. Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Es regelt die Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Rechts, soweit der Bund zuständig ist, und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbotes aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz ("Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden").
Nach § 4 BGG bedeutet "Barrierefreiheit" für Web-Inhalte:
Barrierefrei sind … Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Nach § 11 des BGG müssen Träger öffentlicher Einrichtungen ihre Internetauftritte und -angebote so gestalten, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Auf Grund dieses Paragrafen hat das Bundesministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen. Die BITV enthält in der Anlage Anforderungen und Bedingungen an einen barrierefreien Webauftritt.
Menschen mit Behinderung treffen auf Barrieren im Internet
Nach dem Ergebnis des Mikrocensus des Statistischen Bundesamtes lebten im Mai 2003 in der Bundesrepublik Deutschland 8,4 Millionen behinderte Menschen, die mit unterschiedlichen Barrieren im Netz konfrontiert werden.
- Nutzer mit Sehbehinderung
- Nutzer mit Körperbehinderung
- Nutzer mit Hörschäden
- Nutzer mit kognitiver Behinderung
Nutzer mit Sehbehinderung
Die Sehbehinderung reicht von einer Sehschwäche über Farbblindheit bis hin zu 100prozentiger Blindheit. Durch spezielle Monitore und entsprechende Software (z. B. Screen-Reader), die eine den Bedürfnissen angepasste Textvergrößerung oder Sprachausgabe ermöglichen, können diese Menschen am Rechner arbeiten. Die Gestaltung der Webangebote muss saubere und deutliche Farbkontraste bieten bzw. müssen die Inhalte auch ohne Farbbezug verständlich sein. Die Inhalte von Bildern und Grafiken bleiben den Blinden verborgen. Es müssen dafür Alternativen angeboten werden, die Bilder betiteln, beschreiben oder erklären. Zudem sollte auf komplexe Tabellen, die Sprachausgabesysteme kaum auslesen können, verzichtet werden.
Nutzer mit Körperbehinderung
Die Bedienung einer Maus ist für Menschen mit motorischen Einschränkungen häufig schwierig bzw. unmöglich. Deshalb muss eine Internetseite auch ohne die Nutzung einer Maus ausschließlich über die Verwendung von Tastatur-Befehlen bedient werden können.
Nutzer mit Hörschäden
Audio- und Videodateien werden von Menschen mit fehlendem oder vermindertem Hörvermögen nicht wahrgenommen. Hier müssen entsprechende Alternativen wie Untertitel und Textdialoge angeboten werden.
Nutzer mit kognitiver Behinderung
Kognitiv eingeschränkte und konzentrationsschwache Menschen haben Schwierigkeiten, den Inhalt von textüberladenen Seiten aufzunehmen. Besonders schwer zu verstehen sind Fremdwörter und lange, verschachtelte Sätze sowie ungegliederte Texte. Eine unübersichtliche Navigation stellt eine weitere Einschränkung für die Betrachtung der Website dar. Deshalb muss auf eine möglichst einfache Navigation und Strukturierung des Angebotes geachtet werden. Bewegte Elemente können von den wichtigen Inhalten der Internet-Seiten ablenken.
Vorteile der Barrierefreiheit
Gerade Menschen mit Behinderungen bietet das Internet neue Möglichkeiten zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und zur Integration in die Arbeitswelt. Durch das Internet werden Kommunikation und Informationsaustausch vereinfacht oder sogar erst möglich. Dazu ist es aber erforderlich, Internet-Angebote auch für Behinderte zugänglich, d. h. von Anfang an barrierearm zu konzipieren.
Barrierefreiheit ist aber nicht nur für behinderte Internet-Nutzer mit vielen Vorteilen verbunden. Verständliche Inhalte und eine klare Navigation bilden die Grundlage für die Nutzung von Webseiten und erleichtern auch nichtbehinderten Nutzern die Aufnahme von Informationen.
Positive Nebeneffekte sind zudem:
- die Inhalte einer Webseite sind für Suchmaschinen besser zu erfassen, sie werden also auch z.B. in Google besser gefunden;
- strukturierte Texte sind besser verständlich und kommen den Lesegewohnheiten im Internet entgegen;
- Webseiten sind unabhängig von der Plattform (Browser, Handy, Personal Digital Assistant - (PDA)) des Benutzers immer gut zugänglich.
Auch bei Arbeitsplätzen mit hohem Geräuschpegel, schlechten Lichtverhältnissen, älterer Hard- und Softwareausstattung oder schlechter Internetanbindung (sogenannte situationsbedingte Behinderungen) sind barrierefreie Internetseiten von Vorteil.
