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Hilfe zu EU-Agrarfonds

Rechtliche Grundlagen EU-Agrarfonds
Im Rahmen der rechtlichen Grundlagen ist aufgeführt, welche Informationen über Zahlungen aus den EU-Agrarfonds zu veröffentlichen sind und auf welchen Zeitraum sich die veröffentlichten Beträge beziehen. Zudem wird erläutert, wieso die Veröffentlichung nicht im Widerspruch zu dem vorhandenen Bundesdatenschutzgesetz bzw. den Landesdatenschutzgesetzen steht.

EU Agrarförderung
EU-Agrarförderung beschreibt den Stellenwert der Gemeinsamen Agrarpolitik in der EU. Der Menüpunkt gibt einen Überblick über die vielfältigen, weit über das landwirtschaftliche Kerngeschäft hinausgehenden Leistungen der Landwirte, die nachhaltigen Einfluss auf den Erhalt der Infrastruktur im ländlichen Raum nehmen und das soziale Gefüge in den Dörfern prägen.

Diese mannigfaltigen Leistungen können nur mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erbracht werden. Um welche Unterstützungsleistungen es sich im Einzelnen handelt, ist dem Menüpunkt EU-Agrarförderung zu entnehmen.

Empfänger EU-Agrarfonds
Die Internetseite Empfänger EU-Agrarfonds bietet die Möglichkeit, nach konkreten Zahlungsempfängern aus den EU-Agrarfonds zu suchen.

Suche Empfänger EU-Agrarfonds
Der Suchfunktion vorgeschaltet ist eine Internetseite, in der die wesentlichen Informationen zur Suche zusammengestellt sind. Hier ist beschrieben, welche Zahlungsinformationen angezeigt und wie die dargestellten Summen errechnet werden oder über welchen Zeitraum veröffentlicht wird. Sie wird mit jedem neuen Aufruf von Empfänger EU-Agrarfonds angezeigt, erscheint jedoch nicht mehr, solange sich der Anwender in der Suchfunktionalität befindet.

Durch Anklicken der Schaltfläche “Weiter zur Suche“ gelangt man zur Suchfunktion, wo ein oder mehrere Begriffe eingegeben werden können. Das Suchergebnis wird in einem neuen Fenster angezeigt.

Durch die Eingabe mehrerer Suchbegriffe wird das Suchergebnis eingeschränkt (UND Verknüpfung). Eine beliebige Buchstabenfolge kann durch (*) (sog. Wildcard) und ein einzelner Buchstabe durch (?) ersetzt werden. Auch Kombinationen aus (*) und (?) oder Mehrfacheingaben von (*) und (?) sind möglich (z. B.: „M??er“ oder „M*“ oder „*Maier*“, etc.).

Je spezifischer die Suchkriterien gesetzt werden, desto kleiner ist die ermittelte Ergebnismenge. Grundsätzlich gilt, dass eine Ergebnismenge mit über 1.500 Treffern nicht angezeigt wird. In solchen Fällen sollte die Ergebnismenge durch weitere oder konkretere Selektionskriterien eingeschränkt werden.

Suchergebnis Empfänger EU-Agrarfonds
Die Suche liefert stets ein Suchergebnis gleichen Aufbaus und gleicher Sortierung – unabhängig davon, welche Suchkriterien gewählt wurden. Diese bestimmen den Inhalt des Suchergebnisses.

In einer Übersichtstabelle werden alle zu veröffentlichenden Informationen zu jedem Zahlungsempfänger angezeigt. Vorname, Nachname und Firmenname werden aus Gründen der Platzersparnis in der Spalte Zahlungsempfänger zusammengefasst. In der Regel werden entweder die natürliche Person (Vor- und Nachname) oder die juristische Person (Firmenname) angegeben, wobei natürliche Personen über „Nachname, Vorname“ (z. B. Muster, Heinrich), juristische Personen über den im Handelsregister eingetragenen Firmennamen mit Rechtsform (z. B. „Mustermann GmbH“) dargestellt sind. Sollten alle drei Feldinhalte gefüllt sein, so wird die juristische der natürlichen Person vorangestellt und durch einen „Schrägstrich“ getrennt (z. B. „Mustermann / Muster, Heinrich").

Inhalte, die über die Spaltenbreite hinausgehen, werden abgeschnitten und mit drei Punkten „...“ dargestellt. Die abgeschnittenen Inhalte können durch Positionieren des Mauszeigers auf dem Objekt (Tooltip) angezeigt werden.

Jedes Suchergebnis wird zunächst über den Zahlungsempfänger alphabetisch aufsteigend sortiert ausgewiesen. Dabei werden Groß- und Kleinschreibung nicht unterschieden, z. B. steht dadurch Maier vor MAYER. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Suchergebnis nachträglich nach unterschiedlichen Kriterien (Spalten der Ergebnismenge) zu sortieren. Für die Sortierung der PLZ gilt, dass Zahlen vor den Angaben mit Länderkennung aufgelistet werden.

Darüber hinaus kann das Erscheinungsbild des Suchergebnisses an die Größe und Auflösung Ihres Bildschirms angepasst werden, indem die Anzahl der ausgegebenen Zeilen verändert wird. Als Mindestwert sind zehn Zeilen pro Maske festgelegt. Der maximale Wert ist auf 50 Zeilen begrenzt.

Überschreitet die Ergebnismenge die Zeilenanzahl pro Maske, so kann mit Hilfe der Blätterfunktion auf ein gezieltes Suchergebnis gewechselt werden. Mögliche Blättermöglichkeiten sind: Anfang, Ende, eine Seite vorwärts (= vor), eine Seite rückwärts (= zurück) oder auch die Positionierung auf eine konkrete Seite durch Angabe der Seitenzahl.

Ansprechpartner EU-Agrarfonds
Die Seite Ansprechpartner benennt für die EU-Agrarfonds die Ansprechpartner der verantwortlichen Stellen aus Bund und Ländern.

Darüber hinaus können alle Zahlungsempfänger weitere Informationen auch bei der Zentrale InVeKoS Datenbank (ZID) einsehen.

© Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung