Rechtliche Grundlagen
Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung?
Rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung der Empfänger von Zahlungen aus dem EU-Fischereifonds ist in Artikel 30 und 31 der Verordnung (EG) Nr. 498/2007 der Kommission vom 26. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds (EFF) geregelt.
Mit dem Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei (Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz - AFIG -) und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung sind diese EU-Vorschriften in Deutschland national umgesetzt worden.
Was ist zu veröffentlichen?
Folgende Informationen sind bei Zahlungsempfängern aus dem Europäischen Fischereifonds nach den gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichen:
- Name des Begünstigten,
- Bezeichnung der Operation / des Vorhabens und
- Höhe der für das Vorhaben aufgewendeten öffentlichen Mittel.
Auf welchen Zeitraum beziehen sich die veröffentlichten Beträge?
Die Beträge werden ab dem Beginn der Förderung (Zahlung) - frühestens ab Beginn der Förderperiode (1.1.2007) - jährlich eingestellt, bzw. aktualisiert.
