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Agrarmarktmaßnahmen

Im Zuge der fortschreitenden Liberalisierung der Agrarmärkte wurden auch die EU-Agrarmarktmaßnahmen schrittweise verringert. Jedoch kommt ihnen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nach wie vor eine wichtige Bedeutung zu. Die Agrarmarktmaßnahmen tragen dazu bei, die Agrarmärkte in der EU zu stabilisieren und dadurch eine kontinuierliche Versorgung der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher mit hochwertigen und sicheren Lebensmitteln zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Daneben helfen sie den Landwirten, ein kalkulierbares Einkommen zu sichern. Zu den marktstützenden Instrumenten gehören in erster Linie folgende Maßnahmen:

  • Intervention (staatlicher Ankauf von landwirtschaftlichen Produkten)
  • Lager- und Verarbeitungsbeihilfen
  • Nahrungsmittelhilfen
  • Zölle und Exporterstattungen
  • Beihilfen für Schulmilch und Schulobst
  • Beihilfen für Kartoffelstärkehersteller
  • Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Die Zahlungen für Marktstützungsmaßnahmen erhalten neben landwirtschaftlichen Betrieben auch Unternehmen des Handels und der Ernährungswirtschaft.

Mit einigen Maßnahmen werden zudem ernährungspolitische Ziele verfolgt, z. B. den Beihilfen für Schulmilch und Schulobst. Bei anderen steht die Marktstabilisierung allein im Vordergrund.

Im Rahmen der sogenannten Intervention kauft die Interventionsstelle bestimmte landwirtschaftliche Produkte zu definierten Bedingungen. Betriebe, die über diese Produkte verfügen, können sie an die Interventionsstelle zu diesen Bedingungen verkaufen. Sobald die Marktverhältnisse es zulassen, werden die Produkte wieder verkauft und führen zu Einnahmen für den EU-Haushalt. Die Maßnahme führt damit zu einer Stabilisierung der Preise für Erzeuger und Verbraucher, insbesondere bei marktbedingten sehr hohen Preisausschlägen, wie es z. B. 2009 aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise der Fall war. Bei den hierzu ausgewiesenen Zahlungen an die Verkäufer der Erzeugnisse handelt es sich um die Bezahlung für eine gelieferte Ware und nicht um Subventionen für diese Betriebe.

Da die BLE als nationale deutsche Interventionsstelle über keine eigenen Lager verfügt, beschafft sie sich den für die Durchführung dieser Maßnahme notwendigen Lagerraum von Lagerhaltern im Rahmen von Dienstleistungsverträgen. Die Lagerhalter erhalten im Falle einer Einlagerung die Zahlung für die erbrachten Lagerleistungen.

Auch die Exporterstattungen führen zu einer Stützung des Binnenmarktes und der Erzeugerpreise. Unternehmen in der EU, die bestimmte landwirtschaftliche Produkte auf dem Weltmarkt absetzen, erhalten einen Ausgleich für die Preisdifferenz zwischen dem Binnen- und dem Weltmarktpreis. Damit werden die Unternehmen in die Lage versetzt, auf dem Weltmarkt trotz höherer Binnenmarktpreise wettbewerbsfähig zu sein.

Die Bedeutung dieser Marktinstrumente hat sich im Zeitablauf erheblich verringert. Sie haben mittlerweile überwiegend den Charakter eines so genannten „Sicherheitsnetzes“ für den Fall von außergewöhnlichen Marktkrisen. Mit dem Sicherheitsnetz kann z. B. auf extreme Marktpreisschwankungen reagiert werden, ohne dass ständige Eingriffe auf den Märkten nötig sind. Trotzdem müssen sich Landwirte und Verbraucher als Konsequenz der Liberalisierung auf stärkere Markt- und Preisschwankungen bei Lebensmitteln einstellen.

© Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung