Direktzahlungen
Die heutige EU-Agrarförderung besteht im Wesentlichen aus den Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber. Sie wurden ursprünglich als Teilausgleich für die Absenkung der Stützpreise für wichtige heimische Agrarerzeugnisse eingeführt (bei Getreide Absenkung um ca. 50 % seit Beginn der Reformen, bei Rindfleisch um ca. 54 %, in den letzten Jahren bei Zucker um 40 % und bei Milch um 25 %), um den landwirtschaftlichen Betrieben auch weiterhin ein auskömmliches Einkommen zu sichern. Die Förderung der Landwirtschaft wurde dadurch schrittweise von der Preisstützung auf direkte Zahlungen verlagert.
Das System der Direktzahlungen wurde mit der Agrarreform von 2005 grundlegend umgestaltet. Während die Beihilfen bis dahin an die Erzeugung bestimmter Agrarprodukte gebunden waren, wird in Deutschland das Gros der Direktzahlungen (über 98 %) seitdem in Form der so genannten „Betriebsprämie“ unabhängig von Art und Umfang der landwirtschaftlichen Produktion gewährt (sog. „Entkopplung“). Dadurch wurden Anreize zur Überschussproduktion beseitigt. Die Landwirte können ihre Betriebe flexibel und entsprechend der betrieblichen Vermarktungsmöglichkeiten ausrichten. Weiterhin haben die Direktzahlungen durch die Entkopplung keinen handelsverzerrenden Einfluss auf die Preise und die Produktion in anderen Staaten der Welt, insbesondere in Entwicklungsländern. Auch die Anpassung an standortgerechtere und umweltverträglichere Bewirtschaftungsweisen wird durch diese Umgestaltung des Fördersystems erleichtert. Die wenigen bisher noch an die Produktion gebundenen Direktzahlungen (für Energiepflanzen, Tabak, Eiweißpflanzen, Stärkekartoffeln und Schalenfrüchte) werden in den kommenden Jahren entweder abgeschafft oder in das System der entkoppelten Betriebsprämie integriert.
Bei der früheren Stützung des Preisniveaus und auch im System der gekoppelten Direktzahlungen profitierten insbesondere Regionen mit hohen Erträgen und Erzeuger von Produkten mit hoher Stützung. Um diese Effekte abzumildern und die Mittel gerechter zu verteilen, hat Deutschland bereits im Rahmen der Reform 2005 von der Möglichkeit einer gewissen Umverteilung der EU-Gelder für Direktzahlungen Gebrauch gemacht. Grünland wurde erstmals direkt als Antragsfläche in das Fördersystem einbezogen. Die Grundfördersätze je ha Fläche sind bei Grünland jedoch noch niedriger als bei Ackerland. Trotzdem wurden bereits dadurch viele Grünlandregionen und extensiv bewirtschaftete Standorte gegenüber der früheren Förderung günstiger gestellt. Diesem Grundgedanken folgend wird es zwischen 2010 und 2013 eine weitere Umverteilung geben, an deren Ende dann im Ergebnis eine regional einheitliche Förderung je Hektar Acker- und Grünland stehen wird.
Die Direktzahlungen sind unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher Auflagen gebunden (sog. „Cross-Compliance-Instrument“). Neben 19 schon bestehenden EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes, deren Einhaltung laufend und streng überprüft wird, sind Vorgaben zur Erosionsvermeidung als zusätzlich zu erbringende Leistungen ebenso vorgeschrieben worden wie eine vielfältige Fruchtfolge oder Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Für alle nicht für die Produktion genutzten Flächen sind Begrünungs- und Pflegemaßnahmen zwingend erforderlich, um die landwirtschaftlichen Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten. Die Beseitigung von Landschaftselementen - wie Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen - ist selbst dann nicht zulässig, wenn ihre Beseitigung für den Landwirt eine wesentlich rentablere Produktion ermöglichen würde. Durch den Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsmöglichkeit für Flora und Fauna in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte.
Dadurch verlieren die Direktzahlungen zunehmend den Charakter einer Preisausgleichszahlung; sie entwickeln sich hin zu einem finanziellen Ausgleich für die weit höheren Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen in Nicht-EU-Staaten. Im Bereich der Agrarumwelt- und Extensivierungsmaßnahmen sind sie darüber hinaus ein Ausgleich für die über die Anforderungen des Fachrechts hinausgehenden Leistungen, die im Bereich des Naturschutzes und der Erhaltung der Kulturlandschaft von den landwirtschaftlichen Betrieben erbracht werden. Außerdem dienen Direktzahlungen der Abmilderung von zunehmenden Produktions-, Absatz- und Preisrisiken auf globalen Agrarmärkten sowie zur Erhaltung einer landwirtschaftlichen Erzeugung unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit auch in Krisenzeiten.
Die Höhe der Direktzahlungen je Betriebsinhaber ist sehr unterschiedlich. Sie bemisst sich im Wesentlichen nach der Flächenausstattung und der Verfügbarkeit so genannter Zahlungsan-sprüche, deren Werte bis 2013 zu regional einheitlichen Werten je Hektar angeglichen werden. Seit 2005 gibt es zudem eine gewisse Staffelung der Zahlungen, die ein Betrieb insgesamt erhält („sog. Modulation“). Dieses Instrument wurde im Rahmen der letzten EU-Agrarreform, der so genannten „Gesundheitsüberprüfung“, weiter ausgebaut. Die ersten 5.000 € Direktzahlungen eines Betriebsinhabers werden in vollem Umfang gewährt. Darüber hinausgehende Direktzahlungen werden für das Antragsjahr 2009 um 7 % gekürzt; dieser Kürzungssatz steigt bis 2013 auf 10 %. Eine Summe von 300.000 € übersteigende Direktzahlungen eines Betriebsinhabers werden zusätzlich um weitere 4 % gekürzt. Die gekürzten Mittel stehen als zusätzliche Finanzierungsquelle für bestimmte Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Raums zur Verfügung (sog. „Modulation“).
