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Gemeinsame Agrarpolitik und EU-Agrarausgaben

Seit über 40 Jahren stellt die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einen der wichtigsten und finanziell bedeutsamsten Politikbereiche der Europäischen Union (EU) dar. Deshalb wird seit jeher ein großer Teil des EU-Haushalts für diesen Bereich verwendet. Mit den Agrarreformen der vergangenen Jahre sind die Landwirtschaftsausgaben weniger stark gestiegen als die übrigen EU-Ausgaben. Im Ergebnis ist der Anteil der Landwirtschaftsausgaben an den EU-Ausgaben zurückgegangen.

Die GAP besteht aus zwei Säulen: Der 1. Säule mit gemeinsamen Regelungen zu den Agrarmärkten und zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft sowie der so genannten 2. Säule zur Entwicklung des ländlichen Raums. Ohne die GAP stünden die Landwirtschaft und viele ländliche Gebiete in Deutschland vor noch größeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen, als es heute der Fall ist.
Kernziele der GAP sind eine marktorientierte Förderung der Landwirtschaft sowie eine innovative und wachstumsorientierte Politik zur ländlichen Entwicklung.

Die Land- und die Forstwirtschaft erbringen neben der Erzeugung von gesunden und vielfältigen Lebensmitteln und der Produktion und Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen eine Vielzahl von Leistungen für die Gesellschaft. Landwirte und Waldbewirtschafter übernehmen als hauptsächliche Landnutzer eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Natur und Umwelt. Sie bewirtschaften und pflegen einen Großteil der Landesfläche, erhalten die Infrastruktur im ländlichen Raum und prägen das soziale Gefüge in den Dörfern.

Landwirte und Waldbewirtschafter gewährleisten

  • eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung von ca. 80 % der Staatsfläche,
  • die sichere Versorgung der Bevölkerung mit gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln,
  • eine flächendeckende Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kultur-, Natur- und Erholungslandschaften,
  • die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe und die Bereitstellung erneuerbarer Energien, insbesondere aus Biomasse,
  • den Erhalt der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion der Wälder,
  • den Erhalt der biologischen Vielfalt und
  • die Sicherung von Arbeitsplätzen und Wertschöpfung in der Land- und Forstwirtschaft, aber auch in den ihr vor- und nachgelagerten Bereichen.

Diese vielfältigen Leistungen können in ihrem vollen Umfang nur mit Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erbracht werden. Durch regelmäßige und risikoorientierte Kontrollen stellen Bund und Länder sicher, dass entsprechende Gegenleistungen für die öffentlichen Mittel erbracht werden.

© Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung