Empfänger EU-Agrarfonds
Dieses Internetportal ermöglicht Ihnen eine gezielte Suche nach den Empfängern von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Für die Veröffentlichung werden über die beiden EU-Agrarfonds hinweg die Zahlungen aller EU-Zahlstellen des Bundes und der Länder in Deutschland je Empfänger und EU-Haushaltsjahr zusammengefasst. Außerdem werden die Beträge differenziert nach folgenden Maßnahmenbereichen ausgewiesen:
-
EGFL-Direktzahlungen
Die Landwirte erhalten direkte Zahlungen als Ausgleich für Preissenkungen und als Kernelement zum Erhalt einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in der Europäischen Union. Durch die Bindung der Zahlungen an die hohen Umwelt- Verbraucher-, Tierschutz- und Sozialstandards wird ein verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen sichergestellt. -
EGFL-Sonstige Maßnahmen
In verschiedenen Bereichen spielen die Agrarmarktmaßnahmen der EU weiterhin eine wichtige Rolle wie die Intervention zum staatlichen Ankauf von Überschussprodukten, Lager- und Verarbeitungsbeihilfen, Nahrungsmittelhilfen, Beihilfen für Schulmilch und Beihilfen für Stärkehersteller. Diese Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Stabilisierung der Märkte. -
ELER-Maßnahmen
Neben den Einkommensstützungs- und Marktmaßnahmen werden an eine Vielzahl von Empfängern Zahlungen gewährt, um die Entwicklung des ländlichen Raums besonders zu fördern. So erhalten Landwirte einen Ausgleich, wenn sie sich zu besonders umweltfreundlichen Produktionsweisen verpflichten oder die erwünschte landwirtschaftliche Bewirtschaftung ertragsarmer Flächen aufrecht erhalten. Dabei gilt das Prinzip „Leistung und Gegenleistung“. Mit Investitionsförderungen und weiteren Maßnahmen (Flurneuordnung Forstfördermaßnahmen) wird die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft gestärkt. Weitere Maßnahmen im Rahmen der ländliche Entwicklung tragen zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum bei.
Weitergehende Informationen finden Sie unter EU-Agrarförderung.
Für die Summenbildung werden alle Zahlungen und Rückzahlungen je Empfänger in einem EU-Haushaltsjahr berücksichtigt. Das EU-Haushaltsjahr beginnt am 16.10. eines Jahres und endet am 15.10. des Folgejahres, d. h. es weicht vom Kalenderjahr ab. Es werden nur positive Beträge (> Null) ausgewiesen und zur Gesamtsumme je Empfänger addiert. Die Daten werden zwei Jahre veröffentlicht.
Die Suchmöglichkeiten und die Darstellung der Ergebnisse erfüllen die Vorgaben des EU-Rechts. Verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit der auf den folgenden Seiten veröffentlichten Informationen über die Empfänger von Mitteln aus den EU-Agrarfonds sind ausschließlich die für die jeweiligen Zahlungen zuständigen EU-Zahlstellen (Ansprechpartner Agrarfonds).
