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Empfänger EU-Agrarfonds – Informationen zur Maßnahme

EGFL: Beihilfen für die private Lagerhaltung

Bei der privaten Lagerhaltung wird Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte selbst einlagern (z. B. Butter, Magermilchpulver, Schweinefleisch) eine Beihilfe zu ihren Lagerkosten für einen bestimmten Zeitraum gewährt. Ziel ist es, bei ungünstiger Marktlage die Erzeugerpreise durch vorübergehenden Entzug der Ware vom Markt zu stabilisieren. Aus diesem Grund ist die Beihilfegewährung an die Einhaltung bestimmter Mindestlagerzeiten gebunden.

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