1. Startseite |
  2. EU-Agrarfonds |
  3. Suche |
  4. Informationen zur Maßnahme

Empfänger EU-Agrarfonds – Informationen zur Maßnahme

EGFL: Direktzahlungen

Die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber wurden ursprünglich als Teilausgleich für die Absenkung der Stützpreise für wichtige heimische Agrarerzeugnisse eingeführt. Sie sind von der Produktion entkoppelt und leisten einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe. Sie dienen auch als finanzieller Ausgleich für die weit höheren Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen von Mitbewerbern auf dem Weltmarkt.

Die Direktzahlungen sind unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher Auflagen gebunden (sog. "Cross-Compliance-Instrument"). Neben 13 schon bestehenden EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes, deren Einhaltung laufend und streng überprüft wird, sind Vorgaben zur Erosionsvermeidung als zusätzlich zu erbringende Leistungen ebenso vorgeschrieben worden wie Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zum Gewässerschutz oder zum Erhalt von Dauergrünland. Auch Flächen, auf denen kein Anbau mehr erfolgt, müssen durch entsprechende Pflegemaßnahmen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gehalten werden. Ebenso ist die Beseitigung von Landschaftselementen, wie Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen verboten. Durch die Pflege von aus der Produktion genommenen Flächen und dem Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsgebiete für wildlebende Tierarten in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte.

Zurück zur Suche

© Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung