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Zahlungen aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei

Die europäische Landwirtschaft und die europäische Fischerei werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Europäischen Fischereipolitik gefördert, damit sie ihre vielfältigen, über die Nahrungsmittel- und Rohstoffproduktion hinausgehenden Aufgaben für die Gesellschaft unter Weltmarktbedingungen erfüllen können.

Die Förderung im Agrarbereich erstreckt sich von Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Einführung von Innovationen über die Unterstützung besonders umwelt- und tiergerechter Produktionsverfahren, Ausgleichszahlungen für die von der Natur benachteiligten Regionen, u. a. zur Erhaltung eines attraktiven Landschaftsbildes für die einheimische Bevölkerung und den Tourismus, bis hin zu Fördermaßnahmen zur Dorferneuerung und -entwicklung sowie zum Schutz und der Erhaltung des ländlichen Kulturerbes.

Aktuelles zu den Europäischen Fonds für Landwirtschaft

Aufgrund der zu Beginn des Jahres 2009 wieder erfolgten staatlichen Ankäufe von landwirtschaftlichen Produkten (Getreide, Butter, Magermilchpulver) werden erstmals auch die Zahlungen zum Ankauf dieser Waren und zur Begleichung der Lagerkosten ausgewiesen. Sie führen beim Verkauf der Produkte wieder zu Einnahmen, die dem EU-Haushalt zu Gute kommen.

Zur Abfederung der starken Preissenkungen für Zuckerrüben und Zucker sowie der Rückführung der EU-Zucker-, Inulinsirup- und Isoglucoseerzeugung um rund 6 Millionen Tonnen im Rahmen der EU-Zuckermarktreform kommt dem Instrument der befristeten Umstrukturierungsregelung eine große Bedeutung zu. In Deutschland wurde in 2009 einmalig für die dauerhafte Aufgabe von Zuckerquoten bzw. der vollständigen Schließung von Zuckerfabriken eine Umstrukturierungsbeihilfe für die betroffenen Zuckerunternehmen, Zuckerrübenanbauer und Lohnunternehmen gewährt. Die hier ausgezahlten Beträge wurden in vollem Umfang durch die Unternehmen, die Zucker, Inulinsirup und Isoglucose herstellen, über eine zu leistenden Abgabe in den Jahren 2007 bis 2009 selbst finanziert. Die Beträge waren aber trotzdem über den EU-Haushalt zu verbuchen und sind deshalb hier ebenfalls ausgewiesen.

Die Maßnahmen im Fischereibereich umfassen u.a. Modernisierungsvorhaben an Bord der Schiffe, investive Maßnahmen in der Verarbeitung und Vermarktung und der Aquakultur, Maßnahmen zum Schutz der Wasserfauna und -flora, die Durchführung von Pilotprojekten und die Entwicklung und Verbesserung der Lebensqualität in den Fischwirtschaftsgebieten.

Die begleitenden Informationsseiten informieren über Hintergründe, Ziele und Zusammenhänge der Fördermaßnahmen. Auch werden die von den Begünstigten zu erbringenden Leistungen, ihre Verpflichtungen und die umfassenden Kontrollen erläutert, die mit diesen Zahlungen verbunden sind.

© Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung